August 1806 in memoriam

Am 6. August 1806 endete das Heilige Römische Reich deutscher Nation. Franz II. legte die römisch-deutsche Kaiserwürde ab und regierte fortan (nur noch) als Kaiser Franz I. von Österreich. Wien blieb also – wenn auch anders als bis dahin – eine Kaiserresidenz, und Haydns „Kaiserhymne“ konnte dort mit dem Text „Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“ noch jahrzehntelang gesungen werden. Wir stimmen auf diese Melodie heutzutage „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“ an. Was aber bis in unsere Gegenwart musikalisch nachwirkt, kann doch nicht verwischen, dass damals eine regelrechte Zeitenwende besiegelt wurde.

Denn das Duell zweier Kaiser nahm eine denkwürdige Wendung: Der eine, Napoleon, konnte ein ganzes altes Reich nicht in sein neues einverleiben und selber dessen Imperator werden, weil der andere, Franz, seines, das vom Korsen begehrte, einfach kurzerhand auflöste. Seitdem ist es aus der Geschichte verschwunden, nach fast achteinhalb Jahrhunderten Bestand.

Am 2. Februar des Jahres 962 war einst der deutsche König Otto, nachmals „der Große“ genannt, in Rom zum römischen Kaiser gekrönt und gesalbt worden. Seitdem gab es in Mitteleuropa wieder ein Imperium Romanum, gar bald mit dem Zusatz sacrum versehen, also ein „Heiliges Römisches Reich“, erstanden aus den idealisierten Resten der fränkisch-karolingischen Welt, diese wiederum fußend auf den verchristlichten Vorstellungen einer Pax Romana, die seit der heidnischen Antike die Geschichte und Kultur rund um das Mittelländische Meer geformt hatte.

Dieses ottonisch, später salisch und staufisch regierte Reich büßte im Laufe der Zeit immer mehr von seinen hehren Idealen und deren Möglichkeiten einer praktischen Umsetzung ein. Im Investiturstreit zerrieben sich weltliche und kirchliche Herrschaftsträger wechselseitig. Seit dem 13. Jahrhundert wuchs überdies das Selbstbewusstsein unter den Nachfolgern der ursprünglichen Lehnsnehmer. Und nach dem Verlust seiner europäischen Dimension seit dem 15. Jahrhundert galt das Reich nur noch „deutscher Nation“ angehörig. Die Wirren von Reformation, Gegenreformation und Dreißigjährigem Krieg setzten der tatsächlichen imperialen Macht der Kaiser weiter zu. Nun, 1806, hatte sich das Reich im Furor von Revolution, Terror und Kriegen endgültig überlebt.

Kaiser Franz sah das Ende kommen und installierte 1804 für sich und die Seinen ein „Kaisertum Österreich“, als Reaktion auf die Ausrufung eines französischen Kaiserreichs, ebenfalls 1804, welcher im Dezember desselben Jahres die eigenartige Selbstkrönung Napoleons in Paris folgte. So gab Kaiser Franz II. sein heiligrömischdeutsches Reich preis, um als Kaiser Franz I. von Österreich ungehindert weiterregieren zu können. Seine Gesamtregierungszeit umfasst die Jahrzehnte ab seiner Wahl 1792 bis zu seinem Tod 1835 – vierzehn Jahre davon als deutscher König und römischer Kaiser, neunundzwanzig weitere als österreichischer Herrscher in der traditionellen Nachfolge der habsburgischen Erzherzöge.

Das Absterben des Alten Europa, dessen größten Gebietsanteil eben das Heilige Römische Reich deutscher Nation einnahm, begann mit der Französischen Revolution ab dem 14. Juli 1789. Damals, so sagt es ein Merksatz aus meiner Schulzeit, gab es in Deutschland ebensoviele Groß-, Klein- und Kleinststaaten wie man Jahre nach Christi Geburt zählte, also 1789: eintausendsiebenhundertneunundachtzig. Deutschland war groß und der Kaiser in Wien weit weg: so erlebte man diese zerklüftete politische Landschaft gleich einem Flickenteppich.

Jeder Landesfürst war eifersüchtig auf seine hoheitlichen Rechte bedacht. Da gab es größere Herrschaftsgebiete wie etwa Preußen, Württemberg oder Bayern, sodann unzählige Herzogtümer und Grafschaften, dazu etliche Ritterschaften und Freie Reichsstädte. Alle ihre jeweiligen Herrscher oder Senatoren pochten auf ihre Eigenständigkeit. Sie schlossen Bündnisse mit ausländischen Mächten, waren mit ihnen dynastisch verbunden – etwa Hannover mit Großbritannien oder Oldenburg mit Dänemark und Russland – und verbaten sich normalerweise jedes Hineinregieren des Kaisers.

Und es gab die geistlichen Herrschaften, regiert von zumeist römisch-katholischen Fürstbischöfen. Diese Territorien waren es, die am schmerzlichsten die Wucht der politischen Veränderungen durch die Vorgänge in Frankreich zu spüren bekamen. Revolutionstruppen hatten das Rheinland besetzt. So ging seit Ende des 18. Jahrhunderts das ganze linksrheinische Gebiet des Alten Reiches verloren. Um die deutschen Fürsten zu entschädigen, löste man im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 in Regensburg nahezu alle geistlichen Fürstentümer auf und schlug deren Gebiete weltlichen Herren zu.

Mit dieser staatskirchenrechtlich bis heute bedeutsamen Flurbereinigung verschob sich insgesamt das konfessionelle Gefüge des deutschen Ancien régime. Mit einem Male erbten protestantische Herrscher mitunter auch kurfürstliche Funktionen. Es wurde dadurch unwahrscheinlich, dass eine evangelische Mehrheit in diesem erlauchten Kreise der Kurfürsten einen römisch-katholischen habsburgischen Kaiser bestätigen würde. Auch deshalb zog sich Franz II. lieber auf sein Stammland Österreich zurück.

Mit der Gründung des Rheinbundes in der ersten Jahreshälfte 1806, faktisch dem Austritt einer klaren Mehrheit von deutschen Staaten aus dem Reich, wurde ein weiterer Schritt von Napoleons Gnaden unwiderruflich vollzogen. So erlöste der römisch-deutsche Kaiser seinerseits den lebenden Leichnam heilig-römisch-deutscher Herrlichkeit und überließ ihn seinem Schicksal, zumeist in der Faktizität französischer Besatzung.

Das Römertum ging habituell auf Napoleon über, der ja als „Erster Konsul“ 1799 reüssiert und zunächst den republikanischen Gedanken in der diesbezüglich aufgeheizten gesamteuropäischen Stimmung starkgemacht hatte. Sein Caesarentum wurde folglich von denen, die damals dachten und mitfieberten, vielfach als Verrat empfunden. Beethovens nachträglich-spontane Widmungsverweigerung seiner Dritten Symphonie an Bonaparte ist das vielleicht prominenteste Beispiel für den intellektuellen Umschwung jener Zeit. Napoleon wurde nun nicht länger als der tatkräftige Volkstribun einer neuen allgemeinen freiheitlichen Ordnung gefeiert, sondern als ein übler Machtmensch erkannt, der sich in der Folge in halb Europa als rücksichtsloser Kriegsherr und brutaler Militärdiktator entpuppte.

Der Griff nach dem Sein als Imperator „Empéreur“ schien andererseits folgerichtig: Nach vielen Jahrhunderten der seit der Reichsteilung von Verdun im Jahre 843 zunächst von Aachen aus herrschenden Kaiser, während in Frankreich „nur“ Könige residierten, war nun, 1804 und 1806, sozusagen die Stunde der Gerechtigkeit gekommen. Diese Gelegenheit, nach mehr als neunhundert Jahren, konnte und durfte nicht ungenutzt bleiben! Aber bekanntlich war bereits 1815 mit dem napoleonischen Kaisergehabe Schluss. Und auch sein Neffe, der von 1852 bis 1870 als Napoleon III. einem französischen Kaisertum vorstand, hat dieses nicht halten können.

Anschließend setzte sich dann die Republik dauerhaft durch, wenn auch in fortlaufenden Numerierungen von drei bis (derzeit) fünf. 1871 ging der Kaisertitel an ein kleindeutsches Reich über, absichtlich völlig losgelöst von den Habsburgern in Wien, aber auch nur für gut siebenundvierzig Jahre. Danach, seit Kriegsende 1918, war endgültig Schluss: Die k.u.k. gutkatholische Doppeldonaumonarchie streckte ebenso die Waffen wie die preußisch-protestantische Hohenzollernherrschaft.

Weder die beiden Napoleons in Frankreich noch die zwei Wilhelms (im Gegensatz zu Friedrich, dem 99-Tage-Kaiser des Jahres 1888!) in Deutschland haben sich sonderlich auffallend um das Erbe des im Jahre 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches gekümmert. Seit den Ergebnissen des Wiener Kongresses 1815 sah man überall in Europa nur noch auf die jeweils eigene nationale Prägung. Dass das verflossene „Heilige Römische Reich“ den Zusatz „deutscher Nation“ eher einschränkend verstanden hatte und keinesfalls selbstherrlich, spielte nun keine große Rolle mehr. Jegliches Denken im Sinne von karolingischen und ottonischen Großzügigkeiten wurde durch die maßgeblich Mächtigen des 19. Jahrhunderts eher verdrängt denn positiv und schöpferisch in Anschlag gebracht.

Es musste der Zweite Weltkrieg zum bitteren Ende gelangen, um die europäischen Völker in ihrem Widerstreit innehalten zu lassen. Im Blick auf die ganze Welt geschah dies ab einem weitaus schrecklicheren 6. August: dem des Jahres 1945, als durch US-amerikanisches Militär die erste Atombombe über bewohntem Gebiet gezündet und die japanische Stadt Hiroshima zerstört wurde. Dass man mit den „Vereinten Nationen“ und später mit der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ versuchte, eine dauerhafte Friedensordnung aufzubauen, war folgerichtig und ist nach wie vor begrüßenswert.

Die antike und christliche Grundlage Europas ist heutzutage fast völlig in Vergessenheit geraten, mit ihm zugleich ihre Wirkmacht. Im ottonischen Kirchenbau wäre sie neu zu erkennen: Nach dem Zweiten Weltkrieg baute man aus den Trümmern eine neue Kirche nach alten Plänen: die Michaeliskirche zu Hildesheim erstand in ihrer ursprünglichen Gestalt. Ihr einstiger Bauherr, Bischof Bernward (in die Ewigkeit gerufen Anno Domini 1022), blieb im historischen Gedächtnis als zeitweiliger Erzieher von Otto III. gegenwärtig. Freilich war der bei Grundsteinlegung des Gotteshauses schon acht Jahre tot.

Gewiss: Die damaligen Umstände mitsamt der neu-alten „Rom-Idee“ des Enkels von Otto dem Großen sind mit den derzeitigen überhaupt gar nicht vergleichbar. Aber dieses Bauwerk, im schwärmerischen Nachgang christlichrömischer Kaiserherrlichkeit sowie bischöflichen Mönchtums errichtet, hat immerhin alle Höhen und Tiefen der gemeinsamen europäischen Geschichte überstanden, ohne auch nur eine der vielen Zeitenwenden auszulassen.

Hymnische Coronaweihnacht

(Melodie: Vom Himmel hoch, da komm ich her):

Das Wort zu sagen ist erschwert,

drum wird Musik noch viel mehr wert,

als sonst schon – Seuche hin und her – :

Es klinge rein die Weihnachts-Mär.

(Melodie: Brich an, du schönes Morgenlicht):

Geborn ist Christus, Gottes Sohn.

Der Heiland bringt uns Freud und Wonn

aus Bethlehem, der Davids-Stadt:

Wie gut, wer dies im Herzen hat.

Des Engels Botschaft leuchtet klar:

Nur, was vom Himmel kommt, ist wahr!

Wir Schwachen richten gar nichts aus,

es komme denn aus Gottes Haus!

(Melodie: O Heiland, reiß die Himmel auf):

In diesen Tagen ist viel Leid

und mancherorts auch großer Streit.

Wer sehnt sich nicht nach Besserung

in starkem Heil und neuem Schwung?

(Melodie: Brich an, du schönes Morgenlicht):

Allmächtig ist „Corona“ nicht.

Mariens Kind führt uns zum Licht.

Hier liegt’s im harten Krippelein:

Derhalben lasst uns dankbar sein

und öffnen unsre Herzen weit,

bewegen dort, was uns erfreut:

Der Engel und der Hirten Klang

bewahr uns unser Leben lang!

(Der ganze Text kann auch zu je vier Zeilen auf die Melodie der ersten Strophe gesungen werden: Vom Himmel hoch, da komm ich her)

Heilige Weisheit?

Jetzt ist es amtlich: In der Hagia Sophia zu Konstantinopel sollen wieder, wie in den Jahren von 1453 bis 1934, islamische Gebete abgehalten werden können. Orthodoxe und römisch-katholische Sprecher äußern Unmut, bis hin zum Zorn. Sie werden bestärkt von den jeweiligen Regierungsvertretern in Athen und Moskau beziehungsweise vom Heiligen Stuhl. Evangelische Repräsentanten machen sich im wesentlichen eine Stellungnahme des Weltkirchenrates zueigen und sprechen in je persönlichen Variationen ihr Bedauern aus. Sie haben allerdings kaum Rückhalt durch entsprechende Verlautbarungen aus der Politik. Interessanterweise kommt aber auch, zumindest in Deutschland, von muslimischer Seite Kritik. In der Türkei selbst sind es naturgemäß die Kemalisten, denen die Gründung der laizistischen Republik 1923 als undiskutable historische Errungenschaft erscheint.

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Die Argumente gegen die Entscheidung des türkischen Obersten Verwaltungsgerichts sind vielfältig: Das Gotteshaus, anno 537 eingeweiht, sei als Kirche erbaut und müsse, wenn es denn schon kein Museum mehr sein solle, umstandslos wieder zu einer solchen werden. Es mangele in Istanbul mitnichten an Moscheen, da brauche man über die jetzt bestehenden hinaus keine weiteren. Auch sollte alles vermieden werden, was den Streit unter den Religionen neu anfachen könne; denn man lebe schließlich im 21. Jahrhundert: Aus überwundenen schlimmen Zeiten von Glaubenskriegen habe man doch hoffentlich gelernt. Toleranz sei das Gebot der Stunde und die Hagia Sophia ihr Wahrzeichen, habe doch Atatürk bei ihrer Neueröffnung als Museum im Februar 1935 von ihr als dem Ort gesprochen, wo sich einst zwei Konfessionen voneinander trennten – im Jahre 1054 die West- und die Ostkirche –  und nunmehr zwei Religionen – Christentum und Islam – zusammenfänden. Das Bauwerk trage gewissermaßen durch ihr langes 1500jähriges bloßes wenngleich wechselvolles Dasein die Botschaft des Friedens in sich.

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Von unbedingten Forderungen über praktische Hinweise bis hin zu idealistischen Träumereien spannt sich also der hüben wie drüben religiöse und mehr oder weniger geistreiche Bogen. Griechenland und Russland erkennen dahinter glasklar die machtpolitischen Dimensionen. Und die Menschenmenge, die vergangenen Freitag, einen Tag nach dem Urteil, sich vor dem bisherigen Museum unter freiem Himmel zum Gebet zusammenfand, war entsprechend lauthals freudig erregt von dieser „zweiten Eroberung“ und der damit verbundenen islamischen „Raumgewinnung“. Damit stand quasi die Wiederholung des 29. Mai 1453 an: Mehmet der Eroberer hatte ja durch seine Heere an diesem Tag die Hauptstadt der morgenländischen christlichen Welt zu Fall gebracht. Er, der Sultan, erklärte sich durch diese militärische Tat zum legitimen Nachfolger der römischen Kaiser und wandelte das östliche römische Reich um in jenes muslimisch-türkisch dominierte Herrschaftsgebiet, das erst rund 470 Jahre später, in der Folge des Ersten Weltkriegs, unterging. Da war also von vornherein ein Machtanspruch wirksam, der die grausamen Türkenkriege hervorrief und Europa in den nächsten drei Jahrhunderten immer wieder in Angst und Schrecken versetzte.

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Die Hagia Sophia aber war während all dieser historischen Ereignisse und weltgeschichtlichen Dramen nie nur ein Gotteshaus. Sie war vielmehr für rund 900 Jahre die Eigenkirche der römischen Kaiser, die von Konstantinopel aus seit dem Jahr 330 ihr christliches Reich regierten. Am „Nabel der Welt“ wurden sie, die irdisch-himmlischen Mittler, im Sinne eines Caesaropapismus gekrönt und später gern als Inhaber sowohl der weltlichen wie der geistlichen Gewalt in kunstvollen Mosaiken verewigt. Übrigens sprach seinerzeit vom „Byzantinischen Reich“ dort niemand, erst recht nicht vom „Oströmischen Reich“; denn man sah sich selbst ja als organische Fortführung des einen römischen Weltkreises, mit dem „Neuen Rom“ als Zentrum, von Konstantin dem Großen eben vom Tiber an den Bosporus verlegt und mit seinem griechischen Namen versehen: Konstantinoupolis, Konstantinopel, Stadt des Konstantin. Erst ein deutscher Bücherwurm des 16. Jahrhunderts hat den heutzutage geläufigen kulturgeschichtlichen Begriff „Byzanz“, „byzantinische Kunst“ etc. erfunden: https://feoeccard.com/2017/06/08/hieronymus-wolf/. Ab 1453 gehörte das Bauwerk dem Sultan persönlich, ganz analog zur vormals kaiserkirchlichen Bestimmung,  und wurde im Rahmen einer Stiftung folgerichtig zur Moschee. Dies legte Mehmet II. „der Eroberer“ in seinem Testament fest.

Es war nun dieses Schriftstück, das den jetzigen Richterspruch sowie die nachfolgende Entscheidung des türkischen Ministerrates begründet. Damit ist faktisch die Staatsgründung vom Oktober 1923 durch Mustafa Kemal Pascha Atatürk übergangen und für im Grunde ungültig erklärt worden. Die Republik hat in ihrem wesentlichen Gehalt aufgehört zu existieren, wenn ein Beschluss des damaligen Ministerrats vom November 1934 als nichtig bezeichnet wird, weil er angeblich gegen die Bestimmungen des Begründers eines untergegangenen Vorgängerstaates, nämlich des Osmanischen Reiches, verstößt. Dass das erste Freitagsgebet in der Hagia Sophia nach dem jüngsten Gerichtsspruch nun ausgerechnet am 24. Juli verrichtet werden wird, ist ebenfalls historisch brisant: Es ist nämlich der Jahrestag des Vertrags von Lausanne 1923. Darin wurden die neuen Grenzen der bis dahin in Besatzungszonen aufgeteilten Rest-Türkei festgelegt, unter anderem aber auch der leidvolle „Bevölkerungsaustausch“ zwischen Türken und Griechen besiegelt und im übrigen etliche christliche Minderheiten, die seit 1915 Opfer des Völkermordes geworden waren, nicht weiter berücksichtigt. Das grausame Martyrium von Armeniern und Assyrern wird seitdem von offizieller Seite krampfhaft verschwiegen und seine Benennung strafrechtlich geahndet. Da sind sich Kemalisten und Erdoganisten bis heute erschreckend einig.

Das Vermächtnis des Sultans Mehmet II. legte allerdings auch für alle Zeiten fest, dass die vormaligen Kirchengebäude des römischen Staates weder zerstört noch bilderstürmerisch versehrt werden dürften. Der Eroberer von Konstantinopel hatte eine christliche Mutter, und deren Andenken verbot es dem wüsten Heerführer ganz offensichtlich, die geistlichen Kunstwerke der griechischen Orthodoxie hemmungslos zu vernichten. Die Fresken und Mosaiken etlicher byzantinischer Kirchenräume sind demzufolge erhalten geblieben, oft unter Putz oder Stoffbahnen. Mit der Umwandlung der Hagia Sophia von einer Moschee in ein Museum Mitte der 1930er Jahre war also auch die Freilegung von seit rund 480 Jahren verborgenen Bildwerken verbunden. Zugleich konnten Ausgrabungen stattfinden; die Archäologie kam zu ihrem Recht, Kunstgeschichte wurde legitimiert in einem Umfeld, das bis dahin von solchen Dingen kaum etwas wissen wollte. Und weil Atatürk vieles war, nur nicht religiös, konnte unter seiner Ägide das Bauwerk der Heiligen Weisheit zu einem säkularen Museum werden, das die neun Jahrhunderte als christliche Kaiserkirche und die knapp fünf Jahrhunderte als muslimische Sultansmoschee sozusagen gleichberechtigt miteinander zu präsentieren vermochte. Die Republik hielt sich aus Glaubensdingen nach außen hin heraus, während sie allerdings zugleich einseitig das Türkentum förderte, auf Kosten aller anderen Bewohner des neuen Staates. Der „europäische Staat mit islamischer Bevölkerung“, dessen Verfassung sich am französischen Laizismus und am schweizerischen Rechtssystem orientierte, war von Anfang an in einem nationalistischen Widerspruch gefangen; denn der Republikanhänger Parole „Die Türkei den Türken“ legte jegliche Religionsfreiheit in Fesseln, sofern die im Volk verwurzelte sunnitische Religion nicht, wie von Atatürk durch seine rigiden Maßnahmen erwartet, einfach binnen kurzem verschwand.

Ende von Sultanat und Kalifat, Verbot von Kopftuch und Fez, Einführung europäischen Kalenders und lateinischer Schrift sowie Installierung vor allem französisch-republikanischer Staatstugenden sollten die vormaligen „Jungtürken“ voranbringen in eine neue Zeit. Das Ganze entlarvte sich indes irgendwann als eine aufgepfropfte Ideologie, die den Menschen vor Ort mehr nahm als gab. Wer geschichtlich gewachsene Gewohnheiten mit einem Federstrich abschafft, ohne dass das Neue einen nachhaltigen Rückhalt im Volk besitzt, wird irgendwann scheitern. Und dann kommt die Stunde der Spießbürger: „Ach, sieh an, ich dacht‘ es gleich“. Dies ist jetzt der glorreiche Augenblick aller noch verbliebenen Erdoganisten. Die Hagia Sophia wird neuerlich und zum wiederholten Male ein Objekt machtpolitischer Setzung. Unser vormals christlich-politisches Europa, also das, was man mehr oder weniger romantisch mal als das Abendland bezeichnet hat, steht deshalb so fassungslos vor dieser historischen Zäsur, weil es ernstlich nicht mit der Wiederkehr des machtbewehrten Religiösen gerechnet hat. Glaube ist für die westeuropäischen Granden eigentlich nur noch etwas fürs Museum. Daher fand man den bisherigen Status der Hagia Sophia bequem, ausgewogen und in seiner nie beim Namen genannten Zahnlosigkeit touristisch wunderschön. Die Machtkämpfe dahinter wurden geflissentlich ignoriert. 

Im Jahre 2011 gab es schon einen Testlauf: Damals wurde die Hagia Sophia zu Nizäa in eine Moschee umgewandelt. Isnik, wie der Ort heute heißt, südöstlich von Istanbul gelegen, war Schauplatz des ersten sowie des siebten und letzten der Ökumenischen Konzile, also der von allen christlichen Kirchen in ihren Lehrentscheidungen anerkannten Bischofsversammlungen. Im Jahre 325 bejahte man die Frage, ob Jesus als der Christus „wahr Mensch und wahrer Gott“ sei; anno 787 entschied man abschließend, dass Bildnisse mit dem Glauben vereinbar sind. Die Kunst nahm neuen Aufschwung, unsterbliche Ikonen, Fresken und Mosaiken entstanden. Aus dieser Zeit stammen auch die Werke in der Kaiserkrönungskirche zu Konstantinopel. Aber in der vormaligen Kirche, da das Konzil gegen die Ikonoklasten, die Bilderstürmer des achten Jahrhunderts tagte, erinnert an die dort erlaubten Bilder nichts mehr.

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Mehrfach wechselten Konfession und Religion, im Jahr 2000 war es dem Patriarchen von Konstantinopel für einmal durch die türkische Religionsbehörde gestattet, eine Weihnachtsmesse abzuhalten. Das war’s dann. 1920 schon war diese kleine Hagia Sophia zum Museum gemacht worden, mit der Option, dass in der ehemaligen Kirche auch hin und wieder christliche Gottesdienste stattfinden könnten. Der Wind drehte sich recht bald. In Westeuropa, bei uns also, hielt sich über viele Jahrzehnte das Interesse an solchen Vorgängen oder eben Nicht-Ereignissen in überschaubaren Grenzen. So wird es auch jetzt wieder sein, bei der großen Hagia Sophia, der Heiligen Weisheit zu Konstantinopel.

Fotos (alle Aufnahmen aus dem Jahr 2016): (1) Hagia Sophia, Innenraum mit christlichen und islamischen Elementen. (2) In der Hagia Sophia wird immer irgendwo gebaut, erneuert, ausgebessert. (3) Der Nabel der Welt. (4) Kirche des Konzils 787 in Nizäa, erbaut im 4. Jahrhundert, im Laufe der Jahrhunderte mal Kirche, mal Moschee, seit 1920 Museum, seit 2011 Moschee. Die Abschnitte, wo man als Muslim beten kann, sind mit Teppichen ausgelegt. Die für das Gebet gen Mekka nicht benötigten Ecken des Gotteshauses sind weiterhin touristisch zugänglich. Wird so eine Aufteilung auch in der großen Hagia Sophia in Konstantinopel erfolgen? Und was spräche eigentlich gegen die Möglichkeit, dort neben den muslimischen Freitagsgebeten auch christliche Sonntagsgottesdienste abzuhalten?   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mauerdurchbruch

Als vor dreißig Jahren infolge einer Verkettung glücklicher Umstände – ich sage nur: Schabbi „unverzüglich“ – am Grenzübergang Bornholmer Straße die Berliner Mauer unter dem Druck der versammelten Menschen geöffnet wurde, lag Deutschlands Zukunft in unbekannter Form und Ferne ganz weit weg. Glücksmomente sind reine Gegenwart. Von solch einer Beschaffenheit war der Abend des 9. November 1989.

Der sprichwörtliche Himmel über Berlin, cineastisch bereits zwei Jahre zuvor in aller Munde – ich sage nur: „Kind“ Handke – , strahlte tagsüber prächtig, noch viele Wochen in jener Zeit. Er beschien ausgemusterte Elektrowaren, die nun an begeisterte DDR-Bewohner verkauft werden konnten; er blickte freundlich auf das menschliche Gewimmel am Kurfürstendamm; er sah hell in sich umarmende westöstlich vereinte Deutsche unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; und er meinte es offensichtlich gut mit allem, was kommen würde.

Günter Schabowski (auf einer Pressekonferenz zum neuen Reisegesetz der DDR) und Peter Handke (diesjähriger Literaturnobelpreisträger, man lese und höre wieder einmal das „Lied vom Kindsein“ in der Rezeption durch den Filmemacher Wim Wenders) haben auf je ihre Art unwissend Mut gemacht: 1987 dachte nur Präsident Reagan bei seinem Berlinbesuch das Undenkbare – ich sage nur: „Tear down this wall“ – , verlacht von allen Westdeutschen, die es sich in der Zweistaatlichkeit bequem gemacht hatten. Und 1989, am frühen Abend des zweiten Donnerstags im elften Monat, wurde aus der trockenen Ankündigung, dass man eine neue Regelung gedenke einzuführen, derzufolge künftig DDR-Bürger ohne besonders begründeten Antrag in den Westen reisen könnten, durch die Nachfrage eines italienischen Reporters – ich sage nur: „Wann“ tritt die in Kraft? – eine unumkehrbare Abstimmung mit Trabbis und Füßen.

Vom damaligen „Ende der Geschichte“ sind wir nunmehr, trotz 2001-Nine-Eleven und nachfolgenden weltweiten Kriegen wie Flüchtlingsströmen, schlafwandlerisch doch irgendwie im „Kampf der Kulturen“ gelandet, auch wenn das derzeit viele nicht hören wollen – ich sage nur: „Wir schaffen das“. Die Deutschen, 1989/90 „das glücklichste Volk der Welt“ – ich sage nur: Mauerfall, Fußballweltmeister, Wiedervereinigung – sind seit einiger Zeit dabei, alles „Nationale“ über Bord zu werfen. Dabei übersehen sie in ihrem Wunsch nach Buntheit und Vielfalt, dass zum Leben und Lebenlassen die jeweils einzelne, also persönlich-individuelle Geburt gehört, welche in ganz handfeste, klar bestimmbare familiäre, sprachliche, religiöse, traditionelle, kulturelle und – nachgelagert – auch staatliche Zusammenhänge hinein sich ereignet. Was der tiefe herzerschütternde und tränentreibende Grund zur Freude 1989 war – ich sage nur: Willy Brandts Wort „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“ – , soll in der heutigen multikulturell umgeformten Gesellschaft keine Rolle mehr spielen. Wirklich nicht?

Entsprechend wirr ist die Rückseite der Zwei-Euro-Sonderprägung – ich sage nur: Die D-Mark musste in der Verhandlungsfolge „2 plus 4“ dran glauben – zum Mauerfalljubiläum ausgefallen. Die jubelnd hochgereckten Hände vorm Brandenburger Tor mögen den Glücksmoment ansatzweise einfangen; aber eine deutende Grundierung bleibt in dieser künstlerischen Darstellung weitgehend aus.

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Sei’s drum. Wie gut, dass meine Zigarettenbüchse, in welche ich die Tabakwaren stets nach deren Erwerb „sofort“ wegen der mir unerträglichen – ich sage nur: „pädagogisch wertvollen“ – Ekelbilder hineinumsortiere, mit einer unregelmäßig weißgesprenkelten Oberfläche auf blauem Grund eingefärbt ist – ich sage nur „Europa“! Man müsste Latein sprechen können – ich sage nur nati bzw. nasci: geboren werden – , dann wäre gedanklich vieles besser einzuordnen. Denn nicht nur die deutsche Geschichte ist vom 9. November geprägt – ich sage nur: 1848, 1918, 1923, 1938, 1989 – , nein, auch außerhalb unseres Sprachraums ist dieses Datum von Bedeutung.

Am 18. Brumaire VIII, also 9. November 1799 putschten die Gebrüder Buonaparte, Lucien und Napoléon, erfolgreich gegen das Direktorium und erklärten die Französische Revolution offiziell für beendet. Der neue „starke Mann“ – ich sage nur: Konsul, Kaiser, Kriegsherr – hielt das verängstigte restliche Europa noch viele Jahre in blutigem Schach; „das Böseste, was es gibt“ – ich sage nur: Vor dem Sturm (Fontanes erster Roman) – , konnte erst mit dem Wiener Kongress unschädlich gemacht werden. In der politisch bleiernen Restaurationszeit ab 1815 geriet vieles an fraglos positiven, zumindest auf dem Papier existierenden Errungenschaften der Ersten Französischen Republik tragischerweise in Vergessenheit, ja im Lauf des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts sogar in Verruf: Die bürgerliche Gleichstellung der Juden gehört dazu …

Der 9. November ist für viele Menschen in aller Welt aber auch ein hoher Festtag, und zwar in der römisch-katholischen Kirche. An jenem Tag im Jahr 324 wurde die Mutter und das Haupt aller Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises feierlich geweiht. Bischof Silvester und Kaiser Konstantin richteten auf dem Baugrundstück der alteingesessenen Familie Laterani ihre Gebete an den Salvator direkt – ich sage nur: Gut evangelisch! – ; die Patrozinien von Johannes dem Täufer und Johannes dem Evangelisten traten ergänzend hinzu. So kennen wir das Gotteshaus bis heute unter dem Namen San Giovanni in Laterano: Die Lateranbasilika war bis zum Großen Abendländischen Schisma 1309 die Papstkirche. Vom Vatikan war kaum die Rede.

Bau – ich sage nur: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ und Fall – ich sage nur: „O Durchbrecher aller Bande“, unvorstellbar bis zum besagten glorreichen Augenblick – : Beides ist im Blick auf die innerdeutschen tödlichen Grenz- und Sperranlagen gottlob Vergangenheit. Wenn es gegenwärtig so etwas wie zukunftsoffene tatkräftige Ökumene im Sinne einer weltweit und himmelwärts gedachten Ahnung des Unendlichen geben sollte – dann sage ich nur: Seid wachsam und bleibt dankbar.

Foto: Münzfester deutsch-deutscher Freudentaumel. Die Ereignisse am 9. November im deutschsprachigen Raum: 1848 Hinrichtung des Abgeordneten zum Paulskirchenparlament Robert Blum in Wien. 1918 Abdankung des Kaisers Wilhelm II., Ausrufung der Republik in Berlin. 1923: Hitlers Marsch auf die Feldherrnhalle in München. 1938: Judenpogrome in ganz Deutschland – der Staat als Terror- und Mörderbande. 1989: Fall der innerdeutschen Grenzen – Anfang vom Ende der kommunistischen DDR-Diktatur.

Wort Gottes und Heilige Schrift

Wer sich von den für „zeitgemäß“ erachteten Forderungen, was „Kirche“ alles „muss“, einwickeln lässt, sollte nicht vergessen, wo eigentlich die Basis ist. Besinnt man sich auf diese Frage, dann landet man unweigerlich beim sogenannten Buch der Bücher, bei der Bibel, der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Um überhaupt auf dieses fürs christliche Selbstverständnis grundlegende Faktum bloß erst einmal hinzuweisen (nicht mehr und nicht weniger), gibt es hier nun Abschnitte zu lesen, die vielleicht am treffendsten als Sprechzettel zu bezeichnen wären.

Notizen haben etwas Apodiktisches. Sie sollen zu rhetorischen Höhenflügen führen. Zugleich dienen sie der eigenen Vergewisserung, was lexikalisch immer und jederzeit und überall abrufbar ist. Das gibt jeder Präsentation auch ohne Powerpoint und trotz allem Informationsgehalt zwar etwas Einseitiges und Beschränktes; zugleich kann solch ein Vortrag jedoch anregend wirken und zum Widerspruch reizen. Also:

Gott ist nur aus seinem Wort zu erkennen. Wir sehen ihn nicht, aber wir können ihn hören. Was die Propheten von ihm vernommen haben, ist aufgeschrieben im Alten Testament. „Höre des HERRN Wort“ ist häufig Einleitungsformel für eine prophetische Weisung. Diese Erkenntnis Gottes im biblischen Kanon ist schon in der Schöpfungsgeschichte vorausgesetzt: Auf das Wort Gottes hin wird alles geschaffen: „Und Gott sprach: Es werde Licht. Und es ward Licht.“

Die Theologie Israels verstärkt nach Landnahme und Tempelbau diese Anschauung. Gott wird gepriesen in Liedern, die vor allem im Buch der Psalmen auf uns gekommen sind. Der singende Mensch im Gottesdienst antwortet in dieser Weise auf den klingenden Anspruch Gottes.

Wort Gottes und Heilige Schrift

Allmählich werden die prophetischen Aussprüche, die Erzählungen von Schöpfung, Vätergeschichten, Auszug aus Ägypten und Wüstenwanderung, Einzug ins Gelobte Land, Sesshaftwerdung, die Chroniken von Richtern und Königen, dazu Gesetzessammlungen, Weisheitssprüche, Lieder und Gebete zusammengetragen und im Kanon der Hebräischen Bibel geordnet. Die ersten fünf Bücher Mose gelten als „Thora“ („Weisung“); sie sind bis heute im Judentum der wichtigste Teil der Offenbarungen Gottes.

Im späten vorchristlichen Altertum wird der hebräische Text in die damalige Weltsprache Griechisch übersetzt. Dieses griechische Alte Testament wird „Septuaginta“ genannt, weil die Legende von siebzig Übersetzern berichtet, die unabhängig voneinander dem Herrscher in Alexandria wortgleiche griechische Textfassungen abliefern.

Nicht mehr einzelne Zitate gelten als Wort Gottes, sondern die Gesamtheit der schriftlichen Überlieferung vom Glauben an den Gott Israels firmiert als „Wort Gottes“. Damit ist die Heiligkeit des Wortlautes, ja des einzelnen Buchstabens gegeben. Der Gedanke der „Verbalinspiration“, dass also Gottes Geist Wort für Wort den Schreibern diktiert hat, kommt bereits im Judentum vor Christi Geburt auf.

In Ägypten unter den griechischsprechenden Juden sind noch weitere biblische Bücher im Umlauf, die man später „apokryph“ („verborgen“) nennt. Sie werden nicht in den hebräischen Kanon aufgenommen (z. B. Jesus Sirach, Tobias, 1. / 2. Makkabäer, Stücke zu Daniel).

Die ersten Christen leben mit der griechischen „Septuaginta“. Aus dieser Fassung der jüdischen Bibel zitieren die Evangelisten überwiegend. Der Gedanke der Jungfrauengeburt ist zum Beispiel der griechischen Übersetzung entnommen. Aus dem Gottesdienst der Synagoge übernehmen die Christen das Singen und Beten der Psalmen Davids. Im Umgang mit diesen Texten verstehen sie Kreuz und Auferstehung Jesu als „geweissagt durch Mose und die Propheten“.

In Anlehnung an die Messiasverheißungen des Alten Bundes entstehen im ersten Jahrhundert nach Christi Geburt die Schriften des Neuen Testaments. Die Briefe des Apostels Paulus sind die ältesten erhaltenen schriftlichen Erzeugnisse des Urchristentums, entstanden zwischen 50 und 60 nach Christus. Unter den Evangelisten trägt als erster Markus um 70 n. Chr. Berichte und Worte Jesu im größeren Rahmen zusammen, darauf  bauen Matthäus (um 80) und Lukas (um 90) auf. Unabhängig von diesen schreibt Johannes (um 100) sein Evangelium. Der erste Satz „Im Anfang war das Wort“ erinnert an die Schöpfungsgeschichte: Das Wort Gottes hat Gestalt angenommen, es ist „Fleisch“ geworden, sein Name ist Jesus Christus.

Das Neue Testament ist von vornherein in der Umgangs- und Verkehrssprache des östlichen Teils des Römischen Reiches auf griechisch abgefasst. Schon sehr bald gibt es auch Übersetzungen in die koptische, armenische, georgische und lateinische Sprache. Nicht der einzelne Buchstabe ist „heilig“, sondern der Sinn der Worte: Es geht um die Botschaft von Jesus Christus, die bereits seit dem ersten Pfingstfest (Apostelgeschichte 2) vielsprachig und vielgestaltig ist.

Im Laufe des vierten Jahrhunderts entscheidet man endgültig, welche Schriften zum Kanon gehören und welche nicht. Bis dahin ist vieles im Fluss. Das betrifft vor allem die Offenbarung des Johannes, aber auch den Hebräerbrief und andere kleinere neutestamentliche Schriften. Ein Anstoß, überhaupt diese Frage zu klären, geht seit dem zweiten Jahrhundert von den sogenannten „Gnostikern“ aus, die radikal alles Jüdische aus dem Kanon verbannen wollen. Dagegen verwahrt sich die verfasste Kirche schließlich mit Erfolg.

Die Frage, wie die biblischen Texte unter den sich wandelnden Zeitumständen angemessen zu verstehen sind, führt schon in den ersten christlichen Jahrhunderten zu Auslegungen und Kommentaren durch Prediger, Bischöfe und Gelehrte, die sogenannten Apostolischen Väter und die Kirchenväter. Zunächst sind hier die griechischsprachigen Theologen federführend; ab dem dritten und vierten Jahrhundert verschiebt sich der theologische Schwerpunkt nach Westen in die lateinischsprachige Welt hinein.

Sind die griechischen Kirchenväter eher an philosophischen Fragen in ihrer Bibelauslegung interessiert – etwa in Hinsicht auf die Dreieinigkeit oder das Verhältnis von Göttlichem und Menschlichem in der Person Jesu Christi – , so beschäftigen sich lateinische Kirchenväter wie Ambrosius oder Augustinus mit Fragen der praktischen Lebensführung, der Stellung der Kirche in der Welt oder den Aufgaben von Staat und Gesellschaft.

Als Normalausgabe der Bibel gilt im Westen die lateinische Übersetzung des Hieronymus aus dem vierten Jahrhundert, auch wenn dies kirchenamtlich erst auf dem römisch-katholischen Konzil zu Trient (zweite Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts) bestätigt wird. Hieronymus ist für die folgenden tausend Jahre der letzte große Theologe, der das Alte Testament unter Zuhilfenahme des hebräischen Urtextes übersetzt.

Die vorreformatorischen deutschen Übersetzungen von Teilen der Bibel fußen auf dieser lateinischen Fassung des Hieronymus, der sogenannten „Vulgata“. Erst mit der Erfindung des Buchdrucks werden hebräischer und griechischer Urtext wieder zugänglich. Luther hat seine Bibelübersetzung aus den Ursprachen erstellt.

Gegenüber dem amtskirchlichen Bibelverständnis (Schlüssel- und Lehramt des Apostels Petrus, siehe Matthäus 16 und 18) gibt es andere Zugänge. Besonders das Mönchtum der Wüstenväter (Antonius) und die großen Orden des Mittelalters (Benediktiner, Dominikaner, Franziskaner) versuchen, ihre – andere – Art zu leben mit den „Evangelischen Räten“ bzw. mit der Bergpredigt zu begründen.

In diese Richtung gehen auch verschiedene vorreformatorische Volksbewegungen innerhalb der mittelalterlichen Kirche (so die Waldenser oder die Böhmische Brüder). Hier findet sich teilweise offener Widerspruch zur großkirchlichen Ordnung, hier werden erstmals Forderungen nach der Bibel in den Volkssprachen, nach jeglicher Absage an Waffengewalt (so das Verständnis von Matthäus 5) oder auch nach dem sogenannten Laienkelch („Trinket alle daraus“) laut.

Im Zeitalter der Reformation rückt die Frage nach dem „Kanon im Kanon“ in den Blickpunkt der Auseinandersetzung um das rechte Verständnis der Bibel. Für Luther und seine Anhänger ist es die Rechtfertigung des Sünders allein aus Glauben (Römer 1, 16f; 3, 21-28), die das spezifisch „Evangelische“, nämlich die Rettung vor dem Tod durch Christus den Gekreuzigten und Auferstandenen. Damit wird die Heilsautorität der Kirche radikal abgelehnt. Kirche wird als „Gemeinschaft der Heiligen“ im urchristlichen Sinne verstanden und mit den entsprechenden Bibelstellen begründet.

Gegen das typisch evangelische „Allein die Schrift“ (lateinisch: sola scriptura) setzt das römisch-katholische Konzil von Trient (Tridentinum) die Parole: „Schrift und Tradition“. Das meint: In den dogmatischen Entscheidungen der Konzilien sowie des Bischofs von Rom, also des Papstes, wird eigentlich nur dasjenige weiter ausgeführt und erläutert, was auf der Grundlage der Heiligen Schrift sowieso „von allen zu allen Zeiten an allen Orten“ (Vinzenz von Lerinum, fünftes Jahrhundert) geglaubt worden ist. Dagegen sagen die Protestanten: Auch Konzilien können irren. Die Auslegung der Bibel erfordert eigenes Nachforschen und Nachdenken. Darum ist den reformatorischen Kirchen seit jeher so viel an Bibelübersetzungen in die jeweilige Volkssprache gelegen.

Im Laufe des sechzehnten Jahrhunderts beginnt die historisch-kritische Erforschung der biblischen Bücher. Von relativ einfachen Feststellungen (etwa: Die fünf Bücher Mose können nicht von Mose selbst geschrieben worden sein, weil an deren Ende von seinem Tod berichtet wird) bis hin zu komplizierten Theorien über unterschiedliche Spruch- und Schriftquellen (vor allem in den Evangelien die Frage: Was an Aussprüchen stammt vom „historischen Jesus“ und was ist spätere Gemeindebildung?) spannt sich bis heute der Bogen biblischer Auslegung.

Gegen die Intellektualisierung des Umgangs mit der Bibel in historischer Forschung und in der Dogmatik auch der altprotestantischen Geisteshaltung entstehen  seit dem siebzehnten Jahrhundert erweckliche Bewegungen. Für sie ist wichtig, dass das Wort Gottes, wie es im biblischen Wortlaut sich darbietet, direkt zum Herzen des einzelnen spricht. Beispiele: Herrnhuter Brüdergemeine; Täufergemeinden (woraus später die Baptisten hervorgehen); pietistische Hauskreise & cetera. Bei den Methodisten wird das persönliche Bekehrungserlebnis wichtig.

In der heutigen Zeit gibt es im deutschsprachigen Raum keine grundlegenden Unterschiede mehr zwischen evangelischer und katholischer Auslegung der Heiligen Schrift. Einerseits sind die Protestanten vorsichtiger geworden, ob die Rechtfertigungslehre tatsächlich das Herzstück biblischer Verkündigung ist; andererseits haben Katholiken längst akzeptiert, dass die biblischen Erzählungen nicht einfach sagen wollen, wie es damals zur Zeit Jesu war, sondern vieles von ihrer eigenen Gemeindesituation in die Geschichten eintragen. Zudem ist allgemein anerkannt, dass die Menschen zur biblischen Zeit ein ganz anderes Weltbild hatten als wir, die wir im Zeichen der Kopernikanischen Wende seit bald fünf Jahrhunderten leben (müssen).

Dieser exegetische Konsens wird jüngst wieder in Frage gestellt. Nicht nur Ratzingers Jesus-Bücher, sondern auch Anregungen gesellschaftspolitischer, religionskundlicher, archäologischer, historischbesserinformierter, jüdischchristlichdialogischer, feministischer, gendergerechter oder umweltbewusster Zeitgenossen lassen die „Klassiker“ der protestantischen Bibelauslegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert, namentlich geprägt durch Friedrich Schleiermacher, Adolf von Harnack, Karl Barth und Rudolf Bultmann samt ihren Schülerinnen und Schülern, mittlerweile schon wieder alt aussehen.

Die Frage erneuert sich mit den Zeitläuften, inwiefern dogmatisch-erhabene und zugleich exegetisch-detaillierte Beschäftigung mit der Bibel das Wort Gottes stets bezeugt. Solange diese Welt so unvollkommen daherkommt, wie sie nun einmal ist, wird sie deshalb ohne philologisch und hermeneutisch geschulte Theologieversuche schwerlich auskommen.

Abbildung: Beginn von Psalm 1 in der Hebräischen Bibel.

 

 

 

 

 

 

Bach

Am 21. März 1685 wird in Eisenach der laut Neuem Brockhaus (1960) „größte Tonmeister aller Zeiten“ geboren, Johann Sebastian Bach. Er ist das jüngste von acht Kindern des Stadtpfeifers Ambrosius Bach und seiner Ehefrau Elisabeth geb. Lämmerhirt. Die Musikerfamilie Bach ist in mehreren Zweigen im ganzen thüringischen Raum verbreitet – seit der Einwanderung des „Stammvaters“ Veit Bach Anfang des 17. Jahrhunderts als protestantischer Glaubensflüchtling aus Ungarn.

Der kleine Johann Sebastian besucht die Lateinschule in Eisenach, wo fast 200 Jahre vorher auch Martin Luther die Schulbank gedrückt hat. Eisenach liegt unterhalb der Wartburg, wo der Reformator einst als „Junker Jörg“ lebte; hier hatte er die Arbeit an seiner bahnbrechenden hochdeutschen Bibelübersetzung begonnen, die auch in der Bach-Familie als Hausbuch Grundlage allen Lebens ist.

Aus dem vertrauten Urort evangelischer Kultur wird Bach jedoch allzubald herausgerissen: Als er acht Jahre alt ist, stirbt seine Mutter; mit zehn Jahren, nach dem Tod auch des Vaters, ist er Vollwaise. Vielleicht liegt in dieser frühen Lebenstodeserfahrung der Keim für die Ernsthaftigkeit und Vollkommenheit seiner Musik als einer in sich abgeschlossenen tröstenden Welt gegen den untröstlichen nur-irdischen Alltag.

bach

Sein älterer, schon erwachsener Bruder Christoph nimmt ihn zu sich nach Ohrdruf. Dann, von 1700 bis 1702, in der Michaelisschule zu Lüneburg, eignet sich der aufgeweckte Junge alle damals gängigen musikalischen Fertigkeiten an der Orgel, am Cembalo und auf der Violine an. Von der alten Hansestadt aus unternimmt er Fußreisen nach Hamburg, um die dortigen Organisten zu hören und ihre Werke zu studieren. Besonders inspirieren ihn die Choralfantasien des Johann Adam Reinken. In Lüneburg selbst bildet sich Bach im Umfeld des weithin berühmten Orgelmeisters Georg Böhm weiter. Manchmal kommt auch die fürstliche Kapelle aus Celle in die traditionsreiche Salinenstadt und bringt französisch geprägte höfische Musik zu Gehör.

Erste Anstellungen führen Bach nach Weimar, Arnstadt und Mühlhausen, also wieder nach Thüringen. Von Arnstadt aus wandert er Anfang Oktober 1705 nach Lübeck; dafür hat er einen dreiwöchigen Urlaub gewährt bekommen. An der dortigen Marienkirche hört er den Kirchenmusikdirektor Dietrich Buxtehude, vertieft sich in dessen Werke und besucht die weitbekannten adventlichen „Abendmusiken“ – da hat er den Urlaub bereits kräftig überschritten: Erst im Januar 1706 kehrt er nach Arnstadt zurück – aus den drei Wochen sind gut drei Monate geworden. – 1707 heiratet er seine entfernte Verwandte Maria Barbara Bach.

Von Mühlhausen geht Bach als Hoforganist und Kammermusiker wiederum nach Weimar. Hier kommen sechs seiner Kinder zur Welt, unter anderem Wilhelm Friedemann (*1710) und Carl Philipp Emanuel (*1714, dessen Taufpate: Georg Philipp Telemann). Viele Orgelwerke entstehen, unter vielen anderen die berühmte Toccata und Fuge d-moll mit der signalhaften Wechselnote zu Beginn. Überdies legt er ein „Orgelbüchlein“ an, in dem er eigene Liedbearbeitungen nach der Ordnung des Kirchenjahres beispielhaft zusammenstellt.

Bach wendet sich 1716 an den Hof des Fürsten von Anhalt-Köthen. Der Weimarer Dienstherr will seinen Konzertmeister jedoch nicht gehen lassen und steckt ihn in eine Arrestzelle. So ist Johann Sebastian Bach wohl der einzige unter den ganz großen abendländischen Komponisten, der einen Gefängnisaufenthalt erlebt – wenn auch nur für einen Monat: dann gibt der Herzog seinen Widerstand auf und lässt Bach ziehen.

In Köthen findet der nunmehrige Kapellmeister und „Director derer Cammer-Musiquen“ völlig andere gesellschaftliche Verhältnisse vor als an seinen bisherigen Dienststellen. Für ihn gibt es hier keine unmittelbaren kirchenmusikalischen Betätigungsfelder; denn die Fürstenfamilie gehört dem evangelisch-reformierten Bekenntnis an. Bach hält sich in Köthen zur kleinen lutherischen Gemeinde; dort ist er als regelmäßiger Abendmahlsgast verzeichnet.

Der Komponist widmet sich der Haus- und Hofmusik. Das „Wohltemperierte Klavier“ und andere bedeutende Werke für Tasteninstrumente entstehen, außerdem die „Brandenburgischen Konzerte“. Mit dem Fürsten ist Bach freundschaftlich verbunden. Aber die Wirksamkeit in Köthen wird schicksalhaft überschattet, als 1720 seine Ehefrau stirbt. Nach Ablauf der Trauerzeit heiratet Bach 1721 die Sängerin Anna Magdalena geb. Wülken, mit der er insgesamt 13 Kinder hat, unter den das Säuglings-und Kindesalter überlebenden die späteren Musiker Johann Christoph Friedrich (*1732) und Johann Christian (*1735).

Im Jahr 1722, nach dem Tod des Leipziger Thomaskantors Johann Kuhnau, bewirbt sich Bach auf die freigewordene Stelle. Er sucht seit längerem städtische Umgebung, um seinen ältesten Söhnen ein Universitätsstudium zu ermöglichen. Zum 1. Sonntag nach Trinitatis 1723 tritt er das Amt des Kantors an der Thomasschule und des städtischen Musikdirektors über die Hauptkirchen in Leipzig an. Hier eröffnet sich dem nunmehr 38jährigen Künstler ein reiches, aber auch mühsames Betätigungsfeld. Den Thomanern hat er nicht nur Musikstunden, sondern auch Unterricht in den Fächern Latein und Religion zu erteilen. Um zu letzterem befähigt zu sein, hat er sich vor Amtsantritt einem theologischen Examen unterzogen, im Sinne der ihm vertrauten lutherisch-orthodoxen Glaubenslehre.

Musikalisch-kompositorisch gehört fortan zu Bachs Aufgaben, an jedem Sonn- und Feiertag – ausgenommen nur die Zeiten vom 2. bis 4. Advent und die Sonntage in der vorösterlichen Fastenzeit – Kantaten aufzuführen. Die kann man heutzutage regelmäßig in den Sendungen mit geistlicher Musik im Radio hören; Bachs Werke sind frei zugänglich, fernab von jeglichem Spezialistentum. Sie gehören zum allgemeinen Bildungsgut zumal im protestantischen Deutschland.

Bach verschreibt sich der Anforderung, Kantaten zu komponieren, mit Herzblut – er legt in bezug auf diese gottesdienstlichen Stücke für Soli, Chor und Orchester zunächst mit Feuereifer los, sieht er doch die faszinierende Möglichkeit, mittels seiner eigenen Musik zu predigen, also Sonntagsevangelium, Hauptlied oder verwandte Texte in Klangrede so darzustellen, dass der Gemeinde sich der geistliche Reichtum der biblischen Botschaft erschließen möge.

Doch bald erlahmt sein Ehrgeiz, das Kirchenjahr vollständig und vielgestaltig musikalisch darzustellen. Er muss erkennen, auf wie wenig Verständnis seine Musik beim Rat der Stadt und in den Gottesdienstgemeinden stößt. Die Leipziger haben solch starken musikalischen Ausdruck nicht erwartet – und auf Dauer wünschen sie ihn auch nicht. Bachs Musik siedelt an der Grenze dessen, was man unter bürgerlich-anständiger Kirchlichkeit versteht – und überhaupt: Man empfindet seine Kompositionen als zu schwer.

Das meint man auch von den großen Passionsmusiken, die der Kantor im Wechsel für die Thomas- und Nikolaikirche einzurichten hat: Statt jedes Jahr eine neue Passion für den Karfreitagsabendgottesdienst zu komponieren, wiederholt er ab dem vierten oder fünften Amtsjahr seine bis dahin entstandenen Werke oder führt Musiken älterer Meister aus dem Archiv auf. Wie weit die Zeitgenossen die auf uns heute so ergreifend wirkenden Großwerke „Johannespassion“ (1724) und „Matthäuspassion“ (1727) aufgenommen und verstanden haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier und da wird der Vorwurf einer „opernhaften“ Musik laut.

Bachs Leipziger Zeit währt 27 Dienstjahre lang, bis zum Tod am 28. Juli 1750. Es sind nicht allein die Kantaten, Oratorien, Passionen und Orgelwerke, die später seinen weltweiten Ruhm begründen – hinzu kommen als Gelegenheitswerke die Motetten und die ganze weltliche Musik, welch letztere er vielfach für das von Telemann im Jahre 1701 gegründete Studentenorchester „Collegium musicum“ erschafft. Auch Bearbeitungen von Werken zeitgenössischer italienischer Komponistenkollegen entstehen, so zum Beispiel von Albinoni, Pergolesi oder Vivaldi.

Vier Großwerke gehen außerdem weit über den Leipziger Rahmen hinaus: Im Jahre 1736 widmet Bach zwei Sätze, „Kyrie“ und „Gloria“, dem römisch-katholisch gewordenen sächsischen Hof in Dresden: Beginn seiner spät vollendeten und im 19. Jahrhundert so betitelten „Hohen Messe in h-Moll“. Damit hat der Meister seinen „ökumenischen“ Beitrag geleistet. 1747 wird Bach in eine wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft aufgenommen, die „Mizlersche Societät“. Für sie schreibt er die „Kanonischen Veränderungen“ über Luthers Lied „Vom Himmel hoch, da komm ich her“, das „Musikalische Opfer“, nach einem Besuch am Hof in Potsdam Friedrich dem Großen gewidmet, und zuletzt die „Kunst der Fuge“, deren letzter Kontrapunkt, wo das Thema B-A-C-H mit den anderen Subjekten verknüpft werden soll, unvollendet bleibt.

Bachs Musik wirkt bis heute umfassend in ihrer Ausgeglichenheit zwischen einfachem Melodie-und-Begleitung-Satz und höchster harmonischer bis kühner Mehrstimmigkeit. Einige Stücke sind regelrecht populär geworden: Aus den Kantaten hat es „Jesus bleibet meine Freude“ bis hin zur Titelmusik einer Fernsehsendung gebracht; ein Satz aus den Orchestersuiten hat es in die Charts der Klingeltöne fürs Mobiltelefon geschafft – und ein anderer Suitensatz ist als die „Air von Bach“ gleichermaßen bekannt und beliebt.

All dies sind aber nur äußere Blüten, die in einer konsequent gepflegten Tradition wurzeln. Bachs Musik erwächst aus dem evangelischen Gottesdienst. Viele Liedstrophen, die wir bis heute gern singen, haben in den Passionen und im Orgelwerk ihr jeweiliges Gewicht. Bach hat die Choräle derart „authentisch“ harmonisiert oder sonst bearbeitet und sich dadurch so zueigen gemacht, dass ein französischer Komponist des 19. Jahrhunderts meint, er habe auch die Melodien selber geschaffen. Tatsächlich haben wir in unserem Gesangbuch aber nur eine einzige Weise, die von Bach stammt, nämlich die zum Weihnachtslied „Ich steh an deiner Krippen hier“.

Ansonsten deutet Bach aus, was an Texten und Melodien in Gebrauch ist – vor allem Verse von Martin Luther und Paul Gerhardt. Seine Lieblingsmelodie: „Herzlich tut mich verlangen“, heute vor allem bekannt durch das Passionslied „O Haupt voll Blut und Wunden“. Das Leiden Christi sich zueigen machen, weil darin das eigene Leben in aller Tiefe aufgehoben ist: Es ist dieses innige Verständnis der Passionsgeschichte, das durch das Dunkel des Todes ins neue Leben führt. „Meine Seele ist betrübt bis an den Tod; doch nicht, wie ich will, sondern wie du willst.“ Wer diese schwarzgefärbte Musik aus der Matthäuspassion je mit geradezu mystischer Hingabe verinnerlicht hat, wird diesen starken Eindruck im Glauben nie wieder vergessen.

Neben Bachs häufig vor seine Kompositionen gesetztem Motto S.D.G, „Soli Deo Gloria“ – allein Gott die Ehre!, lautet ein anderes: J.J., „Jesu juva“ – Jesu, hilf! Das ist ein Gebetsruf an den, der alles verwandelt. Die Grenze des Todes wird zum Leben hin überschritten. Inmitten aller Dunkelheiten der Passion Jesu werden die eigenen Finsternisse klar – das ist der erste Schritt zum Heil, durch klingendes musikalisch-bewegtes Geheimnis hinein ins ewige Leben, in Töne gebracht von ihm, den wir fromm mit dem schwedischen lutherischen Bischof Söderblom den „Fünften Evangelisten“ nennen oder abstrakt mit dem von Haus aus katholischen Komponisten Max Reger als „Anfang und Ende aller Musik“ bezeichnen – vielleicht ihn aber auch gleich ins ganz Große einer ozeanisch-rauschhaft-tiefen unauslotbaren Erfahrungswelt befördern mit dem universal und überkonfessionell denkenden Ludwig van Beethoven: „Nicht Bach sollte er heißen, sondern Meer.“

Foto: Bach-Denkmal in Eisenach.