Oktav für Beethoven

So hatten wir uns die Feiern zum zweihundertfünfzigsten Geburtstag des Ludwig van Beethoven nicht vorgestellt! Im wirklichen Leben durfte nichts stattfinden, weil coronabedingt auf alles Festliche verzichtet werden musste. Menschenansammlungen in Konzerten wären womöglich zu „Superspreader-Events“ geworden. Wer hätte das verantworten wollen?

Eigenartig bleibt es schon, dass ausgerechnet der Komponist, dessen Werke geradezu nach unbeschränkter Öffentlichkeit verlangen, pünktlich zu seinem Jubiläumswiegenfest weggeschlossen wurde. Der 16. Dezember 2020 wird in Deutschland immer mit dieser Tatsache verbunden sein, sofern sich historisch interessierte Bürgersleute später einmal erinnern.

Doch wir wollen nicht jammern. Es kommen auch wieder bessere Zeiten. Per aspera ad astra. Umso freundlicher wirkt ein Hashtag namens „bthvn_2027“ auf die betrübte Seele: In sieben Jahren ist Beethovens Ableben zweihundert Jahre her. Und dazwischen kann die öffentliche Pflege der Musik des Meisters ja weitergehen. Vieles, was nun verboten wurde, könnte nachgeholt und/oder vertieft werden.

2020 mitgezählt, sind es bis einschließlich 2027 genau acht Jahre. Das entspricht dem Intervall einer Oktave. Im Kirchenjahr gibt es die biblische Zeit „nach acht Tagen“, nämlich die Wiederkehr des gleichen Wochentages beziehungsweise den Beginn einer neuen Woche. Davon hat sich die „Oktav“ nach hohen Festtagen etabliert. Acht Tage nach dem Christfest ist Beschneidung und Namengebung Jesu (1. Januar, seit viereinviertel Jahrhunderten in unseren Breiten zugleich Neujahr), acht Tage nach dem Osterfest der Weiße Sonntag (Quasimodogeniti), acht Tage nach dem Pfingstfest das Lob der Heiligen Dreifaltigkeit (Trinitatis).

Entsprechend der symphonischen Organisation seit Beethoven lassen sich die Tage mühelos in Jahre ausweiten. Entscheidend sind, wie bei der Schöpfungsgeschichte, die Einheiten und nicht deren absolute Dauer! Wissenschaftlich messbare Sekunden, Minuten, Tage, Monate oder Jahre sind da eher relativ, volativ, flexibel. Der lange Atem ist gefragt. Beethoven jedenfalls hat kein festgelegtes Jubiläums- oder Gedenkjahr nötig. Dem menschlich-gesellschaftlichen chronologischen Bedürfnis aber kommt es entgegen, wenn einigermaßen überschaubare Zeiträume sich auftun.

img_20200430_2014222053175253.jpg

Acht Jahre Achtsamkeit für den großen Künstler ist weder zu viel noch zu wenig. Achtung gebührt ihm allemal, befreit von sämtlichen mitunter albernen Antipandemiemaßnahmen (siehe Symbolbild). Beachtet werden mögen Beethovens unvergleichliche Schöpfungen alle Jahre wieder. Vielleicht dann auch einmal seine Achte Symphonie. Die kam bisher entschieden zu kurz.